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AGB |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Ablieferung zu prüfen und eventuelle Beanstandungen sofort zu erklären. Unterlassung der Besichtigung und sofortigen Rüge beinhaltet vorbehaltlose Übernahme. Entsprechendes gilt für den Kommissionär. Versteckte Mängel müssen schriftlich gerügt werden, und zwar unverzüglich, spätestens innerhalb von 36 Stunden. Geht die Rüge-Erklärung beim Verkäufer erst nach Ablauf dieser 36-Stunden-Frist ein, so ist jeder Anspruch ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfalle haftet der Verkäufer nur durch Ersatzlieferung. Ist diese nicht möglich oder dem Käufer nicht zuzumuten, so kann der Käufer auch Wandlung des Kaufes verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hier von unberührt. 2. Die Zahlung der Kaufpreissumme einschließlich Umsatzsteuer hat vor Ablieferung zu erfolgen. Zahlung mittels Scheck, Kreditkarte oder Überweisung gilt erst nach (endgültiger) Gutschrift der Valuta als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. 3. An der gelieferten Ware behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den an erkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Eventuelle Rücknahme gelieferter Ware durch uns bedeutet Rücktritt vom Vertrag nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Rücktrittserklärung. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die notwendigen Kosten gegen ihn gerichteter Rechtsverfolgung zu ersetzen, haftet der Käufer für den Ausfall. Der Käufer ist berechtigt, die Ware innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs an Dritte weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch die ihm hieraus gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsenden Forderungen (einschl. MwSt.) ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Verkäufer ermächtigt, unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis, von der wir jedoch solange keinen Gebrauch machen werden, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht (mehr) der Fall, gerät der Käufer in Verzug oder ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für seinen Vermögensverfall, so können wir verlangen, dass uns der Käufer alle abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug nötigen Angaben und Unterlagen zur Verfügung stellt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung anzeigt. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermengt oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der Gesamtmenge in dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der übrigen Ware im Zeitpunkt der Vermengung oder Vermischung, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 947 Abs. 2 BGB, dagegen Alleineigentum. Soweit die gelieferte Ware mit Gegenständen aus dem Eigentum des Verkäufers dergestalt vermengt oder vermischt wird, dass letztere als Hauptsache anzusehen wäre, so überträgt uns der Verkäufer bereits hierdurch anteiliges Miteigentum. Allein - oder Miteigentum werden für uns vom Käufer verwahrt. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch offen sind, um mehr als 20 v. H. übersteigt. 4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bergisch Gladbach. Für den Gerichtsstand gilt: Ist unser Vertragspartner Vollkaufmann und liegt nicht ausnahmsweise ein Privatgeschäft vor, so gilt für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bergisch Gladbach als vereinbart. Auch gegenüber Nicht (voll) Kaufleuten ist Gerichtsstand Bergisch Gladbach, wenn diese innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Jeder Vertragspartner ist auch berechtigt, den anderen an dem für diesen geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 5. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) der Bundesrepublik Deutschland, hilfsweise des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wir schließen nur zu vorstehenden Bedingungen ab; diese gelten auch für zukünftige Aufträge. Durch Auftragsbestätigung oder in anderer Weise käuferseits bekannt gemachte Konditionen mit anderen als unseren vorstehenden Bedingungen erkennen wir nicht an. Geschäftsführer für Amigofeinkost, Alex Alicke Handelsvertretungen, Net4Sales, GlobalPowerSellers, abcinfonet, Televentas, ist Hugo Alex Alicke. Amigofeinkost.de, Alex Alicke Handelvertretungen, Net4Sales.de, GlobalPowerSellers.com, abcinfonet.de, und Televentas.de sind alle Marken und E-commerce Namen von Hugo Alex Alicke. Amigofeinkost Kempener Str. 41 - 51469 Bergisch Gladbach, Deutschland. |
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